Ausgleichszahlungen Fluggesellschaften

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Seit nun fast 15 Jahren haben Passagiere Rechte auf Ausgleichszahlungen gegenüber Fluggesellschaften. Umso überraschender ist es, dass viele davon gar nichts wissen. Den Fluggesellschaften kommt dies ganz gelegen, denn sie sparen durch die Unwissenheit der Passagiere jährlich hohe Summen ein. Auf der anderen Seite bleiben die Fluggäste zurück, denen die Flugprobleme Zeit und manchmal auch zusätzliches Geld kostet.

Unternehmen wie Aviclaim haben sich darauf spezialisiert, Fluggäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen bei der Forderung der Entschädigung zu helfen.

In welchen Fällen bestehen Ansprüche? 

Um diese Fragen zu regeln, haben das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2004 die Verordnung Nr. 261/2004 verabschiedet. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich nur Flüge anspruchsberechtigt sind, die:
1.  Aus einem Mitgliedsstaat der EU starten 
2.  Aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Welche Probleme müssen auftreten, damit eine Entschädigung gefordert werden kann? 
Auch hier gibt es verschiedene Fälle von Problemen und damit einhergehende Voraussetzungen. Der Flug kann verspätet oder gar von der Fluggesellschaft annulliert worden sein. Einige Passagiere stehen sogar pünktlich am Gate und werden dann von der Fluggesellschaft abgewiesen, weil der Flug überbucht ist und nicht alle Passagiere mitfliegen können.

Ist der Flug verspätet, kann eine Entschädigung kann vom Passagier gefordert werden, wenn der Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen angekommen ist. Die Zeit der Ankunft bemisst sich dabei an dem Zeitpunkt, wann sich die Tür des Flugzeugs geöffnet hat und die Passagiere tatsächlich die Möglichkeit hatten, auszusteigen. 

Zwar mit Verspätung, aber immerhin sind sie am Ziel angekommen. Einige andere Fluggäste haben mehr Pech und können den Flug nicht einmal antreten, weil er von der Fluggesellschaft annulliert wird. Betroffene Passagiere von einem annullierten Flug haben in der Regel einen Anspruch auf eine Entschädigung. Es sei denn, sie werden mehr als 2 Wochen über die Annullierung informiert oder erhalten von der Fluggesellschaft ein Angebot zur Beförderung, mit welchem sie zu einer vergleichbaren Zeit abfliegen bzw. ihr Ziel erreichen. 

Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen?

 

Ausgleichszahlungen Fluggesellschaften

 

Bei allen oben genannten Vorkommnissen ist es wichtig, ob der Fehler für die Verspätung bei der Fluggesellschaft lag oder ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Außergewöhnliche Umstände entbinden die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht der Entschädigungszahlung. Als Folge werden Forderungen privater Verbraucher oftmals mit einem Hinweis auf diese Umstände unrechtmäßig abgewiesen. 

Um Zeit und Aufwand zu sparen, ist es meist sinnvoll, die Forderung mit professioneller Hilfe bei der Fluggesellschaft einzureichen. Auf Webseiten, wie der von Aviclaim können Sie innerhalb weniger Minuten kostenlos prüfen, ob Sie für Ihren Flug einen Anspruch auf Entschädigung haben. Alles, was Sie dazu benötigen, sind die Flugnummer und das Datum des Fluges.

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